Kampagnenleitung E-ID Referendum für Freunde der Verfassung

E-ID Referendum (Jan – Apr 2025)
Kampagnenführung, Leitung digitale & analoge Kommunikation

  • Strategische Planung & Umsetzung der Social-Media-Kommunikation inkl. daily Content Creation auf 8 Social Media Plattformen

  • Kampagnenführung: Organisation, Messaging & digitale Mobilisierung im Rahmen des E-ID Referendums – mit maximaler Wirkung trotz minimalem Budget

  • Politische Themenrecherche & tagesaktuelle Kommunikation (Video & Text). Projektstart: Januar 2025

E-ID Referendum – Campaign Leadership

Verantwortlich für das Gesamtbranding der Kampagne zum E-ID Referendum – inklusive Konzeption sämtlicher Grafiken und Erstellung aller Druckdaten.

Organisation und Koordination der Unterschriftensammlungen, einschliesslich Bereitstellung und Verwaltung des benötigten Materials.

Aufbau und Pflege von Netzwerken sowie Gewinnung von Partnern für das Kampagnenkomitee.
(Weitere Potenziale zur Partnergewinnung waren vorhanden, konnten jedoch aufgrund interner Prioritätensetzung nicht ausgeschöpft werden.)

Web-Management & Redaktion: Konzeption, Aufbau und laufende Betreuung von

Reichweite & Erfolg des E-ID Referendums


Als Social Media Manager und Kampagnenführer für das E-ID Referendum steigerte ich die digitale Reichweite erheblich und mobilisierte online aktiv die Community. Die Kampagne trug entscheidend zum Rekordergebnis bei – FdV sammelte von allen Komitees die meisten Unterschriften (27K).

Weitere Erfolge

  • Nach längerer Pause brachte ich die Freunde der Verfassung durch gezielte Medienarbeit erfolgreich zurück in die Presse.

  • Nach drei Jahren Stille aufgrund einer internen Panne habe ich den YouTube-Account der Freunde der Verfassung mit 11K Followern erfolgreich wiederhergestellt.

Content mit Reichweite: Beiträge mit bis zu 75K Views

Ergebnisse im X-Analytics meines privaten Accounts im Sept/Okt 2025 dokumentiert.

Aus ideologischer und persönlicher Überzeugung unterstütze ich die E-ID NEIN-Kampagne weiterhin aktiv und erreiche mit meinen viralen Beiträgen allein auf X monatlich über 210K Menschen.

Guerilla-Aktion in Bern & Umgebung: Ehrenamtliche Unterstützung der E-ID NEIN-Kampagne von Mass-Voll

Das knappe Ja zur E-ID: Ein politisches Krimi-Finale mit Nachspiel

Die eidgenössische Abstimmung vom 28. September 2025 über das Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis (E-ID-Gesetz) endete äusserst knapp – ein wahres politisches Krimi-Finale. Mit 50,39 % Ja-Stimmen gegenüber 49,61 % Nein-Stimmen wurde das Gesetz nur hauchdünn angenommen. Besonders auffällig war die starke urbane Unterstützung in Städten wie Zürich, Basel und Lausanne, während ländliche Regionen mehrheitlich ablehnten. Bereits kurz nach der Auszählung mehrten sich Stimmen, die auf Unregelmässigkeiten, massive Werbeeinflüsse und mögliche Verletzungen der Abstimmungsfreiheit hinwiesen. Das Resultat spaltete das Land – und wurde zum Ausgangspunkt einer juristischen und politischen Aufarbeitung, wie sie die Schweiz seit Jahren nicht erlebt hat.

E-ID unter Einfluss: Recherchen decken Verflechtungen zwischen Politik, Medien und Wirtschaft auf

Meine investigativen Recherchen decken umfassende Unregelmässigkeiten und mögliche korrupte Machenschaften in der Finanzierung des E-ID-JA-Lagers auf. Diese Enthüllungen führen zu Schlagzeilen in den führenden Schweizer Medien. Im Zuge dieser Entwicklungen ergänzt die Bewegung MASS-VOLL! ihre bereits eingereichte Stimmrechtsbeschwerde gegen die Swisscom um ein wesentliches Novum.

Parallel dazu reichen mehrere Parteien sowie ich persönlich eine eigenständige, umfassende Stimmrechtsbeschwerde ein. Mein Rechtsmittel konzentriert sich insbesondere auf folgende Punkte:

Verstösse durch Medienhäuser, insbesondere durch die Ringier AG und die TX Group AG

  • Mögliche ausländische Einflussnahme auf den Abstimmungskampf

  • Beeinträchtigung der Abstimmungsfreiheit durch einseitige Berichterstattung und verdeckte Kampagnen

  • Verletzungen der Transparenzpflichten im Zusammenhang mit der politischen Finanzierung

Einsatz für Transparenz und Demokratie – Beschwerde zum E-ID-Abstimmungsergebnis

In einem weiteren Schritt entdeckte ich zusätzliche Unregelmässigkeiten in der Finanzierung des JA-Komitees. Bei der Analyse der veröffentlichten Spenden stellte ich fest, dass neben der TX Group AG und der Ringier AG auch der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) kurz vor der Abstimmung – am 11. September – eine Zahlung von CHF 50’000 leistete.

Diese zeitlich auffällige Zuwendung veranlasste mich, bei der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) nähere Informationen anzufordern. Die erhaltene Antwort bestätigte meine Vermutung: Es lag ein Rechtsverstoss vor.

Da Stimmrechtsbeschwerden nur innerhalb weniger Tage nach Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses möglich sind, habe ich die neuen Erkenntnisse umgehend in meine laufende Beschwerde integriert. Nachdem die erste Instanz die Eingabe aus Kompetenzgründen abgewiesen hatte, reichte ich am 13. Oktober 2025 fristgerecht eine Abstimmungsbeschwerde beim Bundesgericht ein.

Erste Rückmeldungen von renommierten Juristen bestätigen die Relevanz meiner Eingabe.
Mir geht es nicht um parteipolitische Interessen – sondern um die Wahrung demokratischer Grundprinzipien.
Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf Transparenz, insbesondere wenn finanzielle Einflussnahme die freie Meinungsbildung gefährden kann (Art. 34 BV).

Demokratie braucht Menschen, die hinschauen, handeln und Verantwortung übernehmen.

Dank der Unterstützung zahlreicher Freiheitskämpfer konnte ich mittels Fundraising den Kostenvorschuss von 1’000 CHF für die Beschwerde gegen die E-ID-Abstimmung am 22. Oktober 2025 begleichen.

In kürzester Zeit kam der Betrag zusammen – ausschliesslich durch Beiträge von Privatpersonen. Dieses Vertrauen und euer Engagement für Gerechtigkeit bedeuten mir unglaublich viel.

Euer Einsatz zeigt, was möglich ist, wenn wir gemeinsam für Transparenz, Fairness und Demokratie einstehen. Nun liegt es am Bundesgericht, die Beschwerde zu prüfen und hoffentlich das manipulierte Abstimmungsergebnis (50.39 % Ja / 49.61 % Nein) aufzuheben. Unser Ziel bleibt klar: eine faire, saubere und unabhängige Abstimmung.

Ich halte euch über die nächsten Schritte auf dem Laufenden – und sage nochmals von Herzen: Danke für euren Support!

Was steht in der Beschwerde?

Die Beschwerde deckt schwerwiegende Verstösse auf, die das Abstimmungsergebnis der E-ID (50.39 % Ja vs. 49.61 % Nein) verfälscht haben:

- Verletzung der Transparenzpflichten: Verspätete Meldungen von Finanzierungen (z. B. „Media Space“ und SVV-Spende) verstossen gegen Art. 5 Abs. 3 Vpofi und Art. 76d Abs. 2 BPR.
- Beeinträchtigung der freien Willensbildung: Mediale und redaktionelle Massnahmen kurz vor der Abstimmung verletzen Art. 34 Abs. 2 BV.
- Verfälschung des Abstimmungsergebnisses: Das knappe Resultat wurde durch diese Verstösse substanziell beeinflusst (Art. 13 Abs. 3 BPR).
- Unzulässige ausländische Finanzierung: Die Stiftung Mercator (Schweiz und Deutschland) übte über komplexe Strukturen verdeckten Einfluss aus (Art. 76h Abs. 1 lit. b BPR). Unter anderem flossen 4 Millionen CHF in das Projekt „Hasler–Mercator Digitalization and Democracy“, was auf eine gezielte Nachfinanzierung der E-ID Befürworter hindeutet (Start Funding: Oktober 2025).
- Einfluss internationaler Akteure: Digitalswitzerland, unterstützt durch Konzerne wie Huawei, Palantir und IBM, förderte die Pro-E-ID-Allianz mit 150’000 CHF, was den Verdacht ausländischer Einflussnahme verstärkt.
- Zusammengefasst: Ein intransparentes Netzwerk aus in- und ausländischen Akteuren bedroht die demokratische Integrität der Schweiz. Dies stellt einen Mehrfachverstoss gegen Art. 34 Abs. 2 BV, Art. 5 Abs. 3 Vpofi sowie Art. 76d, 76h und 13 Abs. 3 BPR dar und rechtfertigt die Nichtigkeit des Abstimmungsergebnisses.

Replik zur Vernehmlassung der Bundeskanzlei

Am 4. Dezember 2025 reichte ich fristgerecht meine Replik zur Vernehmlassung der Bundeskanzlei vom 14. November beim Bundesgericht ein.

Die Antwort der Bundeskanzlei ist ein einziger Versuch, die schweren Transparenzverstösse kleinzureden:

- Die Bundeskanzlei erfindet völlig unbelegte „Zweifel“ an meiner Fristwahrung – obwohl die Akten glasklar das Gegenteil beweisen.

- Die Bundeskanzlei verharmlost die wochenlange Verschleierung der verspäteten SVV-Spende als „geringfügig“.

- Sie behaupten dreist, ein Resultat mit nur 0,78 % Unterschied sei „nicht sehr knapp“.

Das ist keine Behördenstellungnahme – das ist bewusste Täuschung des Bundesgerichts.

In meiner Replik demontiere ich diese Verdrehungen Punkt für Punkt.

Unsere freie Willensbildung (Art. 34 BV) ist kein Spielball von Behörden-Tricksereien. Wenn Transparenzpflichten vor einer Abstimmung massiv verletzt werden und das Resultat hauchdünn ist, dann MUSS das Bundesgericht eingreifen.

Unsere Demokratie lebt von Transparenz und Vertrauen. Beides wurde hier mit Füssen getreten. Ich kämpfe weiter – für saubere Abstimmungen und eine direkte Demokratie, auf die wir wirklich stolz sein können.